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HÖGLDORF
Abschrift aus den Geschichtsblättern 1930
„Das Gebiet der heutigen Filiale Högldorf war ursprünglich eine eigene Pfarrei. Von Högldorf als Pfarrei
haben wir Nachricht vom Jahre 1303. In einer Jahrtagsstiftungs-Urkunde des Klosters Rohr lesen wir: Für
Heinrich und Konrad Säkularpfarrer zu Högldorf (um das Jahr 1303) sind Jahrtäge abzuhalten. Bis zum Jahre
1803 wurden diese Jahrtäge auch gehalten. 1489 errichtete Pfarrer Georg Württenberger von Högldorf ein
Dokument worin zu lesen ist, was für eine jährliche Abgabe jeder Untertan dem Gotteshause zu geben hatte.
In der Pfarrei Högldorf übten ursprünglich Gebietspriester die Seelsorge aus. Die Beleihung der Pfarrei
stand dem Kloster Rohr zu. In der Matrikel des Bistums Regensburg von 1435 ist Högldorf als Pfarrei benannt.
Sie war besetzt mit einem plebanus und zählte zum Dekanatsbezirk Rottenburg. Der Gebietsumfang der Pfarrei
Högldorf war derselbe wie ihn heute noch der Filialbezirk aufweist. (1930) Es zählten zur Pfarrei Högldorf
die Orte Schirmbach, Geratsberg, Ober- und Untervorholzen. Die Pfarrei war also leidlich klein. Das Einkommen
des Pfarrers wird sicherlich dürftig gewesen sein. Die Pfarrer von Högldorf werden in Not gelebt haben und
dieser Umstand mag wohl der Grund dafür gewesen sein, daß die Pfarrei ab 1574 nicht mehr von Säkularpriestern
sondern von Roher Chorherrn versehen wurde. Im Jahre 1599 gestattete das Ordinariat Regensburg dem Stifte
Rohr künftighin die Pfarr Högldorf zu versehen. Zu damaliger Zeit gab es mehr so kleine Pfarreien, z.B.
Sittelsdorf. Die konnten wegen des geringen Einkommens der Pfarrei nicht mehr besetz werden.) Högldorf wurde
dem Kloster Rohr inkorporiert mit allen pfarrlichen Funktionen und Rechten. Rohrer Chorherrn übten die Seelsorge
aller Vikare aus. Eine Grundlegende Änderung dieser Verhältnisse brachte die Aufhebung des Klosters Rohr im
Jahre 1803. Vorerst blieben die beiden Vikariate Laaberberg und Högldorf in ihrer Ausdehnung noch bestehen.
Die um diese Zeit amtierenden Vikare machten ihren Seelsorgedienst als Pfarrverweiser für ihr Vikariat weiter.
Mit Gesetz vom 24.Oktober 1805 wurde dann durch seine Majestät den König Max Josef die Pfarrei Laaberberg und
Högldorf neu gebildet. Die Kirche zu Högldorf wurde wieder Pfarrkirche. Die Trauungen und Beerdigungen werden
wieder in der zuständigen Pfarrkirche abgehalten. Die Stiftungsadministrationen an Stelle der alten Pflegegerichte
1799 ins Leben gerufen. Das Stiftungsvermögen verwaltete bis 1818 der Pfarrer und zwei aus den Hausgesessenen
gewählten Männern, die Zechpröbste oder Kirchenpröbste genannt wurden. Die beiden Männer besorgten die Einnahmen
und Ausgaben, liehen die Kapitalien aus, kassierten die Zinsen usw. Für ihre Geschäftsführung mussten sie
alljährlich dem Pfarrer und dem weltlichen Patronus Rechenschaft abgeben. Für etwaige selbstverschuldete
Verluste mussten sie mit ihrem Vermögen nach weltlichen und kirchlichen Gesetzen haften. Man wählte daher nur
vermögende Einwohner zu Zechpröbsten. Für ihre Müheverwaltung erhielten sie eine kleine Entschädigung. Der
weltliche Pfleger nahm alljährlich eine Rechnungsaufnahme vor im Beisein des Pfarrers. Der Zechpröbste und der
ganzen Pfarrgemeinde. Im Jahre 1818 übernahmen die neuentstandenen Gemeinden die Verwaltung des Kirchenvermögens
in die Hand und im Jahre 1835 die neu gegründeten Kirchenverwaltungen. In der Pfarrei Laaberberg hat jede der
drei Kirchen ein eigenes Kirchenvermögen, das von je einer eigenen Kirchenverwaltung in Obhut genommen ist.

Anzeige aus dem Jahre 1912


Anzeigen aus dem Jahre 1919

Anzeige aus dem Jahre 1920
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